Die Riesterrente – Staatlich gefördert und steuerlich begünstigt
Altersvorsorge mit Riesterförderung
Um in den Genuss der staatlichen Förderung und Steuerersparnis zu gelangen, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Förderfähig sind:
rentenpflichtversicherte Arbeitnehmer
Kindererziehende (max. die ersten drei Lebensjahre des Kindes)
Bezieher von Lohnersatzleistungen und nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
Wehr- und Zivildienstleistende, Beamte, Richter, Soldaten und Amtsträger
Geringfügig beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
Welche Sparformen sind förderfähig?
Als förderfähige Sparformen kommen, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zertifiziert sind, verschiedene Angebote in Frage:
Banksparpläne, wobei dann das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Kapital in eine Rentenversicherung umgewandelt wird, über die dann die Auszahlung stattfindet.
Rentenversicherung (klassische Anlage des Geldes im Deckungsstock des Versicherers)
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondssparplan
Allen Sparformen ist eines gemein: das eingezahlte Kapital muß zum Rentenbeginn garantiert sein. Es bestehen allerdings von Gesellschaft und Tarif abhängig extreme Unterschiede hinsichtlich der zu erwartenden Rentenleistung und Performance des investierten Kapitals.
Die Eigenschaften der Riesterrente
Die Summe der eingezahlten Beiträge muß zum Auszahlungszeitpunkt garantiert sein.
Die Rente wird lebenslang gezahlt (in gleicher oder steigender Höhe). Wenn eine sog. Rentengarantiezeit vereinbart wurde, kann bei Tod des Riestersparers der überlebende Ehepartner die Rente in dieser Zeit weiter beziehen.
Es können zur Anschaffung oder Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge bis zu 75% oder 100% des Kapitals entnommen werden, um die Förderung zu erhalten, müssen die Tilgungsbeiträge geleistet werden.
Das in einen Riestervertrag eingezahlte Kapital bleibt bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
Das Guthaben in einem Riesterkonto ist während der Ansparphase pfändungssicher.
Um die volle Zulage zu erhalten
Die volle Zulage erhält der, der den geforderten Mindesteigenbeitrag i.H.v. 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens leistet. Dieser ist allerdings auf einen Höchstbetrag begrenzt, wie sich aus nachfolgender Tabelle ergibt.