Ist bei einer Sachversicherung im Schadenfall die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, besteht eine sog. Unterversicherung.
Mögliche Ursachen für eine Unterversicherung können darin begründet sein, dass:
- die Versicherungssumme von Beginn an nicht dem Versicherungswert entsprochen hat, da sie zu niedrig angesetzt wurde
- der Versicherungswert sich während der Vertragslaufzeit geändert bzw. erhöht hat (z.B. durch Neuanschaffungen, Erweiterungen am z.B. Gebäude
- dass der Versicherungswert durch Preissteigerung über die Vertragslaufzeit zugenommen hat
Ist dies der Fall, nimmt der Versicherer als Rechtsfolge der Unterversicherung bei der Berechnung der Entschädigung Kürzungen vor. Dabei verhält sich die Entschädigungsleistung zum Schaden wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert.
Hinsichtlich der Vermeidung einer möglichen Unterversicherung bleibt dem Versicherungsnehmer die sorgfältige Ermittlung und (im weiteren Verlauf der Vertragslaufzeit) periodische Überprüfung der Versicherungssummen.
Gleichzeitig bieten sich besondere Vereinbarungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes an. Hier seien genannt die Vorsorgeversicherung, Wertzuschlagsversicherung, gleitende Neuwertversicherung oder der sor. Unterversicherungsverzicht.
Quellen: Gablers Versicherungslexikon, Versicherungswirtschaft 2, etc; Eigene Recherche; Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr – Diese Ausführungen stellen keine Handlungsempfehlungen dar – (Autor: André Pabst)
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